Wir nehmen Ihr Altauto ERNST!

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Ernst Recycling GmbH, Geschäftsführer Elke Ernst, Jürgen Ernst, Patrik Ernst, Am Biotop 6, 16515 Oranienburg, betreibt die Website .........................................................

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website und der Dienste, die darauf angeboten werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

2. Bewertung und Ankauf von Fahrzeugen

Die Website ermöglicht es den Nutzern, über ein Formular Fahrzeugdaten in einer hierfür vorgesehenen Eingabemaske einzugeben. Auf der Grundlage der Angaben wird eine kostenlose Bewertung des Fahrzeuges vorgenommen und diese dem Nutzer per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mailadresse gesandt.

3. Abschluss des Vertrages

3.1. Es wird ein Vertrag durch Angebot und Annahme desselben begründet. Im Rahmen der Bewertung des Fahrzeuges über das Formular auf unserer Website stellt die von uns mit gesonderter E-Mail an den Nutzer gesandte Bewertung des Fahrzeuges ein An gebot dar. Dieses Angebot ist für die Dauer von 3 Tagen ab Zugang der Bewertung beim Nutzer gültig. Die Annahme dieses Angebotes innerhalb der vorerwähnten Frist ist uns gegenüber in einer gesonderten E-Mail zu erklären. Hierdurch kommt der Vertrag zustande.

3.2. Bei Abschluss des Vertrages wird der in der Bewertung ausgewiesene Kauf preis, soweit nichts Anderes vereinbart ist, nach Übergabe des Fahrzeuges sowie der Fahrzeugdokumente und etwaiger Zubehörteile an den Nutzer überwiesen.

4. Bindung an das Angebot

4.1. Im Rahmen der Vervollständigung des Formulars für die Bewertung des Fahrzeuges hat der Nutzer seine An gaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Stellt sich spätestens nach der Abholung des Fahrzeuges heraus, dass der Nutzer fehlerhafte Angaben gemacht hat - wobei grobe Fahrlässigkeit genügt - und hierdurch das Bewertungsergebnis in einem auf-fälligen Mißverhältnis zum tatsächlichen Wert des Fahrzeuges steht, ist die Ernst Recycling GmbH wahlweise berechtigt, den im Rahmen der Bewertung festgelegten Kaufpreis zu mindern oder aber vom Kaufvertrag zurückzutreten.

4.2. In diesem Zusammenhang garantiert der Nutzer, dass das Fahrzeug dem von ihm beschriebenen Zustand entspricht.

5. Eigentumsübertragung

5.1. Der Nutzer versichert, Eigentümer des Fahrzeuges bzw. zur Veräußerung des Fahrzeuges berechtigt zu sein.

5.2. Sollte der Nutzer in den zum Fahrzeug gehörenden Dokumenten nicht als Halter eingetragen sein, hat er auf Verlangen der Ernst Recycling GmbH den Nachweis zu erbringen, dass er befugt ist, den Verkauf des Fahrzeuges durchzuführen. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch Vorlage von Kaufverträgen oder Vollmachten des in den Fahrzeugdokumenten eingetragenen Halters erfolgen. Erfolgt die Veräußerung des Fahrzeuges für einen Dritten, so ist ebenfalls eine Vollmacht vorzulegen.

5.3. Die Ernst Recycling GmbH ist berechtigt, bis zur Vorlage der geforderten Unterlagen den Kaufpreis zurückzubehalten.

6. Zahlung/ Abholung

6.1. Sämtliche Preise verstehen sich inclusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Veräußert der Nutzer ein Fahrzeug nicht als Privatperson, sondern als Unternehmer, so ist die Ernst Recycling GmbH berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis solange zurückzubehalten, bis ihr eine den steuerrechtlichen Anforderungen entsprechende schriftliche Originalrechnung des Nutzers zugeht.

6.2. Der Nutzer hat Sorge dafür zu tragen, dass die Ernst Recycling GmbH das Fahrzeug zu einem zwischen den Parteien vereinbarten Termin fachgerecht abholen kann. Dies setzt voraus, dass das veräußerte Fahrzeug so abgeparkt ist, dass dem Fahrer, der die Abholung durchführt, ein Verladen ohne weiteren Auf wand möglich ist.

Kann hingegen ein Verladen des Fahrzeuges nicht erfolgen, weil der Auf-wand für den Fahrer unzumutbar ist und entsteht hierdurch eine Leerfahrt, so sind die hierfür entstehenden Kosten vom Nutzer zu tragen.

7. Haftungsausschluss

7.1. Die Ernst Recycling GmbH und deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten (sogenannte Kardinalpflichten) resultieren. Aus genommen ist auch eine Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob-fahrlässigen Pflichtverletzung der Ernst Recycling GmbH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Zieles des Vertrages notwendig sind sowie solche, auf deren Einhaltung der Nutzer als Vertragspartner regelmäßig vertrauen kann.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesen Kaufverträgen ist der Geschäftssitz der Ernst Recycling GmbH, sofern der Nutzer Kaufmann, eine juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder Öffentlich Rechtliches Sondervermögen ist.

8.2. Es gilt Deutsches Recht.

9. Außergerichtliche Streitbeilegung/ Verbraucherstreitschlichtung

9.1. Zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucher rechtlichen Streitigkeiten,

die vertragliche Verpflichtungen aus Online-Verträgen betreffen, hat die Europäische Union eine Online-Plattform (OS-Plattform) eingerichtet. Diese OS-Plattform soll als Anlaufstelle zu einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: 'http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

9.2. Die Ernst Recycling GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

10. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen diejenigen oder durchführbaren Regelungen treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

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